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Zwei Stellen für Zivildienstleistende

16. Januar 2010, 08.56 Uhr

Das neuapostolische Seniorenzentrum in Fröndenberg
Tag der offenen Tür im Seniorenzentrum
Tag der offenen Tür im Seniorenzentrum
Tag der offenen Tür im Seniorenzentrum
Tag der offenen Tür im Seniorenzentrum
Tag der offenen Tür im Seniorenzentrum

Fröndenberg/Dortmund. Das Seniorenzentrum der Neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen in Fröndenberg bietet ab sofort zwei Stellen für Zivildienstleistende an. Interessenten sollten sich bis Ende Januar 2010 bewerben.

Seit 1998 unterhält die Neuapostolische Kirche Nordrhein-Westfalen ein Seniorenzentrum im sauerländischen Fröndenberg. Es bietet 76 Heimplätze sowie 33 Wohnungen. Angeschlossen ist ein Kommunikationszentrum, in dem regelmäßig Gottesdienste angeboten werden.

Ab sofort bietet das Seniorenzentrum nun zwei Stellen für Zivildienstleistende an. Sie sollen den Pflegebereich des Heims verstärken.

Information weiterleiten

In einem Rundschreiben an die Jugend-Beauftragten in den Bezirken der neuapostolischen Kirche Nordrhein-Westfalen ruft Apostel Franz-Wilhelm Otten, Vorsitzender des für die Seelsorge an Jugendlichen verantwortlichen Gremiums, dazu auf, die Information zeitnah an die Jugend in den Bezirken und Gemeinden weiterzuleiten. "Ich freue mich sehr herzlich, dass diese Möglichkeit eingerichtet wurde", so der Apostel.

Wer Interesse an einer der Stellen hat, wendet sich bitte bis Ende Januar an den Heimleiter, Herrn Bernd Heinrich (E-Mail: n a k - s e n i o r e n z e n t r u m [at] t - o n l i n e [dot] d e, Telefon: 02373-752530).

Rechtliche Grundlagen

Der Zivildienst ist in Deutschland die häufigste Form des Wehrersatzdienstes. Der Zivildienstleistende („Zivi“) lehnt aus Gewissensgründen den Dienst an der Waffe ab. Grundlage für diese Möglichkeit ist Artikel 4 des Grundgesetzes. Demnach darf niemand gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst gezwungen werden.

Nach Artikel 12a kann „wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, (…) zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden.“ In Deutschland werden die gesetzlichen Bedingungen durch das Zivildienstgesetz geregelt.

Kürzung auf sechs Monate

Ein Zivildienst wird bei einer Zivildienststelle abgeleistet, die vom Bundesamt für den Zivildienst anerkannt sein muss. Jede Zivildienststelle muss gewährleisten, dass der Zivildienstleistende die Arbeitsmarktneutralität wahrt. So darf er nur ein achtel eines Arbeitsplatzes ausfüllen. Damit wird verhindert, dass gewöhnliche Arbeitsplätze durch "Zivis" ersetzt werden.

Derzeit beträgt die Dauer des Zivildienstes neun Monate. Nach Plänen der Regierung sollen Wehr- und Zivildienst im Jahr 2011 auf sechs Monate verkürzt werden.

Link: Seniorenzentrum Fröndenberg (www.nak-seniorenzentrum.de)

Text
Frank Schuldt
Fotos
Frank Schuldt